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Durofarm Liegeflächenrost für die Ferkelaufzucht |
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Messeneuheit
Liegeflächenrost Die Schweinehaltungsverordnung schreibt in einigen Bundesländern folgende Maßgaben vor: Schweine dürfen nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, in denen mindestens ein Drittel bzw. die Hälfte der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche als Liegebereich ausgestattet ist, wobei als Liegebereich Flächen gelten, deren Boden nicht mehr als 10% Schlitzanteil aufweisen. Passend zum Bodensystem bietet Durofarm an: Liegeflächen-Ferkelrost 60 x 40 cm mit 10% Schlitzanteil aus Kunststoff. |
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